AGB

AG B

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit  denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir  sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung auf Wunsch bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, die Gegenleistung wird, soweit bereits geleistet, unverzüglich zurückerstattet.
5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per e-mail zugesandt.
6. Verweigert der Kunde die Erfüllung des Vertrages, so kann der  Verkäufer statt Erfüllung einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 25 % ohne Nachweis geltend machen. Größerer Schaden kann bei Nachweis geltend gemacht werden.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Neuerscheinen des Kataloges / der Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Versandkosten.
2. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet.
3. Bei persönlichem Aussuchen der Pflanzen in unserem Betrieb haben Listenpreise keine Gültigkeit.
4. Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Vorkasse auszuführen.
5. Pflanzenbestellung und Verkauf direkt in unserem Pflanzencenter werden sofort bar oder per EC-Karte bezahlt.
6. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung von Fernkommunikationsmitteln  keine zusätzlichen Kosten.
7. Der Kunde verpflichtet sich, bei Dienstleistungen in Form von Gartenpflege, diverse Schneidearbeiten etc. binnen 14 Tagen ab  Rechnungsdatum den ausgewiesenen Rechnungsbetrag zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
  7. Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen, die aus derselben Lieferung herrühren.   Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungssrechts seitens unserer Unternehmer-Kunden ausgeschlossen.
8. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
9. Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

 

§ 4 Gefahrübergang, Versand und Verpackung
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen  Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten unserer Kunden abgeschlossen.
5. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.B. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten unseres Kunden zurückgeführt werden.
6. Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachberechnet werden.
7. Erfolgt die Anlieferung durch die Firma Försnter, wird erwartet, dass die Straße frei befahrbar ist.
8. Abladen Bordsteinkante, jede weitere Tätigkeit wird nach Aufwand berechnet.

 

§ 5 Lieferpflichten
1. Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z.B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.B. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg,  kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer  der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
2. Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend.
3. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

 

§ 6 Maße und Muster
1. Sämtliche Maße sind Cirka-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig.
2. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es  müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde.
2. Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Unternehmer als Käufer die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt der Unternehmer hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Vermischung mit uns nicht gehörender Ware, so erwerben wir an der vermischten  Ware das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu der sonstigen Ware.

 

§ 8 Garantie und Gewährleistung
1. Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Kunde den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteil werden lassen. Hierzu gehören insbesondere die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie nicht umfaßt. Bei der Anwachsgarantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt)  verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft 

die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen  Gewährleistungsrechte zwei Wochen nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den  Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende 

Prospektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbraucher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachgemäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung).
7. Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Rosensorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet  den Unternehmer als Käufer dazu, die Sorten ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen Rosenpflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und jeden Verkauf solcher Rosenpflanzen im Ausland zu unterlassen. Der Unternehmer als Käufer verpflichtet sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen.

 

§ 9 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiterhin gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden.

 

§ 10 Schlußbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

   

Zusätzliche Bestimmungen für Dienstleistungsverträge
Jede Form von gärtnerischen Dienstleistungen werden nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zusätzliche Vereinbarungen ausgeführt.

Alle in unseren Angeboten/Kostenvoranschlägen genannten Massen stellen nur die annähernd ermittelten Werte da. Die den Abrechnungen zugrunde legenden Massen richten sich nach den durch Aufmaß festzustellenden tatsächlich ausgeführten Lieferungen und Leistungen. Bei Stundenlohnarbeiten nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden Hinzu kommen Fahrzeug- und Arbeitsmaterialpauschale.

 

Leistungen und Lieferungen
Der Umfang der gärtnerischen Tätigkeiten bestimmt der Auftragsgeber. Zu unserem Tätigkeitsfeld gehört das Fällen der Bäume, Wurzelstumpen entfernen, Schneidearbeiten, komplett Neuanlage, Umgestaltung, diverse Pflanzungen von Gehölzen, Bäume und Sträucher, sowie Rosen, Stauden etc. Rasenneuanlage, Terrassenbau und Zaunbau.
Für festliche Anlässe vermieten wir gegen Entgelt vorrätige Pflanzen, die durch den Kunden ausgesucht werden . Das Entgelt richtet sich nach Auswahl der Pflanzen, sowie den Arbeitsaufwand.
Sämtliche Lieferungen erfolgen unabgeladen, notwendiges Personal oder Maschinen sind vom Auftraggeber zu stellen.
Gartenberatung, Beratung von Pflanzenkrankheiten vor Ort, behalten wir uns vor in Rechnung zustellen.

 

Haftung
Eine Haftung für Schäden die durch höhere Gewalt entstehen, erfolgt nicht. Dasselbe gilt für Schäden, die durch ungünstige Lage der bearbeiteten Fläche bedingt vorhersehbar sind und dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn schriftlich zur Kenntnis gebracht wurden.
Für Schäden an Zubehör der bearbeiteten Flächen wie Tontöpfe, Glas, Skulpturen etc. wird von uns keine Haftung übernommen. Änderungen der Fläche, insbesondere das Absinken der Erde u.a evtl. Folgen, können in keinem Fall zu Gewährleistungsansprüchen führen; ebenso wenig gewährleistungspflichtig sind Schäden, die sich nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns zurückzuführen sind.
Der Auftraggeber versichert bei Auftragserteilung, das der Durchführung von den beauftragten Landschaftsbaulichen Tätigkeiten, keinerlei baulichen Einschränkungen überirdische wie unterirdischbestehen. Dies betrifft inbesondere Versorgungs- und Entsorgungsleitungen (wie Gas, Wasser, Strom. Für Schäden, die durch Unkenntnis besonderer örtlicher Begebenheiten durch uns bzw. an unseren eingesetzten Maschinen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen entstehen, haftet der Auftraggeber.